MIETRECHT

Mieten und Vermieten ist eine wohl überlegte Entscheidung und bringt viele Fragen mit sich. Egal ob Mieter oder Vermieter, ich bin für Sie da. Ich nehme Mietzinsüberprüfungen vor und kläre Zulässigkeiten von Ablösen. Kann man Ablöse auch zurückfordern? Sie wollen befristet vermieten? Ihr Mieter weist erhebliche Mietzinsrückstände auf? Ich prüfe die Kündbarkeit des Mieters oder wehre den unberechtigten Räumungsanspruch Ihres Vermieters ab.

WOHNRECHT

Sie sind Wohnungseigentümer, haben die Nachbarwohnung ebenfalls erworben und wollen nun eine räumliche Verbindung herstellen? Oder Sie wollen das über Ihrem Objekt gelegene Flachdach als Dachgarten nützen? Ich kläre Sie über die rechtliche Zulässigkeit Ihres Vorhabens sowie mögliche Einwendungen der übrigen Eigentümer auf und leite gegebenenfalls das Verfahren zur Durchsetzung Ihres Vorhabens ein. Auch zu allen weiteren Fragen des Wohnungseigentumsrechts berate ich Sie gerne.

KAUFVERTRÄGE

Sie wollen eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus erwerben? Ich berate Sie umfassend hinsichtlich der Absicherung Ihrer Interessen und wickle den Vertrag treuhändig ab. Sie beabsichtigen den Erwerb eines unbebauten Grundstückes zwecks Errichtung eines Einfamilienhauses oder eines Gewerbebetriebes? Ich prüfe, inwiefern die Bebauung gemäß Raumordnung und Flächenwidmung zulässig ist und gestalte den Kaufvertrag so, dass Risken minimiert werden. Sie wollen die Miteigentumsgemeinschaft eines Zinshauses auflösen? Ich berate Sie über die Möglichkeiten der Auflösung des Miteigentums und führe gegebenenfalls die Teilungsklage.

ARBEITSRECHT

Gerade im für weite Teile der Bevölkerung so elementaren Bereich des Arbeitsrechts ist die Rechtslage meist komplexer, als sie zunächst erscheint und können oft mehrere Entgeltansprüche aufgrund verschiedener Anspruchsgrundlagen (Gesetz, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Einzelarbeitsvertrag) zustehen bzw. strittig werden. Ich unterstütze Sie bei der richtigen und vollständigen Ermittlung der Ihnen aus Ihrem Dienstverhältnis zustehenden Ansprüche bzw. bei der Abwehr unberechtigter Anspruchstellung und deren gerichtlicher Durchsetzung. Damit sich Arbeit auch wirklich lohnt!

VERWALTUNGSRECHT

Sie parken Ihr Fahrzeug in zulässiger Weise, trotzdem wird gegen Sie wegen eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung ermittelt? Ich berate und vertrete Sie vor den zuständigen Behörden! Ihr Nachbar zeigt Sie wegen Ruhestörung an? Ich erörtere mit Ihnen den Sachverhalt und die uns zur Verfügung stehenden Beweismittel, erstatte die Rechtfertigung und betreibe die Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens. Ihren Wiener Garten ziert ein mächtiger Baum, dessen Wurzeln allerdings mittlerweile die Hausmauer zu sprengen drohen? Ich kläre Sie umfassend über die Bestimmungen des Wiener Baumschutzgesetzes, insbesondere die Bewilligungspflichtigkeit Ihres Vorhabens auf und erörtere mögliche Folgen.

STRAFRECHT

Sie werden zu Unrecht einer Straftat beschuldigt? Ich begleite Sie von der ersten behördlichen Einvernahme an und verteidige Sie im gerichtlichen Strafverfahren. Sie sind Opfer einer Straftat? Ich kläre Sie über Ihre Rechte auf, erörtere Ihre allenfalls aus der Tat resultierenden Schadenersatzansprüche und vertrete Sie im gerichtlichen Strafverfahren als Privatbeteiligten mit dem Ziel, möglichst schon im Strafverfahren umfassenden Schadenersatz zu erlangen.

FAMILIENRECHT

Sie führen seit mehreren Jahre eine Lebensgemeinschaft oder eine Ehe und haben in dieser dem/der Lebensgefährten/in beträchtliche Werte an Wohnkosten, Darlehensrückzahlungen und Unterhalt zugewendet. Die Lebensgemeinschaft gerät in die Krise, Sie beabsichtigen die Auflösung der Gemeinschaft? Ich berate Sie, warum es sinnvoll gewesen wäre, bereits vor Eingehen der Gemeinschaft eine klare Regelung über die Rechtsfolgen der Auflösung der Lebensgemeinschaft zu treffen und welche Ansprüche aus der Auflösung nunmehr folgen können. Gegebenenfalls führe ich auch die notwendigen gerichtlichen Verfahren. Sie beabsichtigen das Eingehen einer Lebensgemeinschaft? Im Hinblick auf Obiges erläutere ich die Sinnhaftigkeit der Feststellung zumindest eines Vermögensstatus der künftigen Lebenspartner und gestalte die diesbezügliche Vereinbarung.

ERBRECHT

Sie wollen zu Lebzeiten für einen geordneten Vermögensübergang und zur Vermeidung familiärer Erbstreitigkeiten vorsorgen? Ich berate Sie umfassend über die formalen und materiellen Gestaltungsmöglichkeiten Letztwilliger Verfügungen. Sie erfahren durch Zufall vom Tod eines Elternteils, zu welchem Sie jahrzehntelang keinen Kontakt hatten? Das Vermögen des Elternteils wurde testamentarisch zur Gänze Dritten vermacht und Sie fragen sich, ob Sie Ansprüche gegen Verlassenschaft oder Erben haben? Sie sind jedenfalls pflichtteilsberechtigt! Ich kläre Sie über Höhe und Berechnung aber auch Verjährung des Pflichtteilanspruchs auf.